Unsere Sicherheitskoordination hilft Ihnen dabei, die rechtlich verlangte Notwendigkeit nach laufender enger Abstimmung zwischen den Mitgliedern IhrerSicherheitsgremien sowie die gesetzliche Forderung des § 38 Abs. 3 MVStättV nach Koordination zwischen dem Betreiber und/oder Veranstalter und den externen Sicherheitsverantwortlichen zu gewährleisten.
Eine tatsächliche Haftungsreduzierung für Betreiber, Veranstalter und Behörden verlangt neben einem fachgerechten erstellten ganzheitlichen Sicherheitskonzept auch stets dessen adäquate Umsetzung, also richtige, rechtzeitige und vollständige Umsetzung. Nur eine kontinuierliche qualifizierte Kontrolle aller Gewerke innerhalb der Veranstaltung stellt diese Umsetzung sicher und unterstützt so die Verantwortlichkeiten des Betreibers und/oder Veranstalters.