Sicherheits­konzept

praxisgerecht & rechtskonform

Unsere Services

Grundlegendes

Warum Sie ein Sicherheitskonzept benötigen

  • BEHÖRDEN & KOMMUNEN
    Die zuständigen Sicherheits- und Genehmigungsbehörden sind ebenso wie die Einsatzdienste der Hilfsorganisationen, die örtliche Feuerwehr und die Polizei auf die Erstellung und Vorlage von Sicherheitskonzepten nach anerkannten Standards angewiesen. Nur wenn ein schlüssiges, damit prüfungsfähiges und dem Stand der Technik entsprechendes Sicherheitskonzept rechtzeitig vorgelegt und unter allen Verantwortlichen einvernehmlich abgestimmt worden ist, kann eine Veranstaltung guten Gewissens genehmigt werden. Hinzu kommt, dass bei etwaigen Schäden oder Unfällen über eine zu prüfende, eventuelle Mitverantwortung hinaus auch regelmäßig der Name des Veranstaltungsortes selbst dauerhaft in Mitleidenschaft gezogen wird.
    Informationen speziell zum Thema "Kommune als Betreiber, Veranstalter und Genehmigungsbehörde" finden Sie hier.
  • BETREIBER & VERANSTALTER
    Die gesetzlichen Minimalanforderungen des § 43 der MVStättV sowie der allgemeinen Verkehrssicherungs- und Schadenersatzpflichten des BGB übertragen den Betreibern und Veranstaltern - über etwaige rechtliche Pflichten zur Vorlage von Sicherheitskonzepten hinaus - die vollständige Verantwortung für die Veranstaltung. Zu den erheblichen persönlichen Haftungsrisiken für Betreiber und Veranstalter kommen dabei massive Risiken für den Markenwert sowie die Zukunft der Veranstaltung insgesamt. Eine sichere Veranstaltung oder Versammlungsstätte ist hingegen auch Garant für ein zufriedenes Publikum, das sich wohl fühlt, positiv über die Veranstaltung berichtet und gerne wiederkommt.
  • SICHERHEITSUNTERNEHMEN im Veranstaltungsordnungsdienst
    Der § 43 Abs. 4 der MVStättV sowie die entsprechenden Paragraphen der jeweiligen Länder-Versammlungsstättenverordnungen weisen dem eingesetzten Ordnungsdienst und dessen Leiter eine erhebliche Verantwortung zu.
    Nachdem die Komplexität der Veranstaltungssicherheit sich nicht auf wenige Aspekte - auch nicht auf so wesentliche wie die Sicherheits- und Ordnungsdienste - reduzieren läßt, sind die Bewachungsunternehmen zur Erfüllung dieser Verantwortung auf eine abgestimmte und geprüfte ganzheitliche Sicherheitsfachplanung nach allgemein anerkannten Standards ebenso angewiesen wie auf eine frühzeitige Einbindung in die Planung einer Veranstaltung.
  • VERANTWORTLICHE FÜR VERANSTALTUNGSTECHNIK
    Die §§ 39 und 40 der MVStättV definieren die Anforderungen und Aufgaben der Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik. Häufig - insbesondere bei kleineren Veranstaltungen oder fehlender Securitykonzeption - sind die entsprechenden Veranstaltungstechniker von Betreiber-/Veranstalterseite aus die einzig nachweislich qualifizierten und rechtlich Verantwortlichen auf einer Veranstaltung. Im Schadensfall wird daher regelmäßig die Frage gestellt, ob sie nicht aufgrund ihrer Fachkenntnis zumindest auch auf die Einhaltung technischer Regeln - wie der Vorlage einer nach anerkannten Standards erstellten ganzheitlichen Sicherheitskonzeption - hätten bestehen müssen, um erkennbare Gefahren abzuwenden.

Umfang und Inhalt unserer Sicherheitskonzepte

  • Beschreibung des Auftrages und der Veranstaltung
  • Festlegung der spezifischen Schutzziele
  • Gefahren- und Risikoanalyse
  • Flächen-, Besucherkapazitäten- und Fluchtwegeberechnungen
  • baulich-technische Konzeption --> Veranstaltungslayout, Brandschutz, Toiletten, Wetter usw.
  • Security-Konzeption für den Sicherheits- und Ordnungsdienst
  • Kommunikationskonzeption mit Kommunikationsorganigramm
  • Krisenmanagementkonzeption
  • Räumungskonzeptionen mit Ablaufstruktogramm
  • Planunterlagen --> Flucht- und Rettungspläne, Bestuhlungspläne, Feuerwehrpläne usw.

 

Zusätzliche Betandteile

  • Behörden- und Genehmigungskoordination
  • Erweiterungskonzeption „Crowd Management“
  • Unterweisungsplanung für alle Gewerke
  • und weitere - abhängig vom Auftragsumfang

Unser Fachwissen- Ihre Sicherheit

Bestmöglicher Schutz

durch Ge­­fähr­dungs­be­grenz­ung und Struk­turen für den Ge­fahr­en­fall  

Die in un­serem Sicher­heits­konzept für Sie er­ar­bei­tet­en Hand­lungs­an­wei­sung­en bilden die theo­re­tische Grund­lage dafür, dass Sie mög­lichst alle rea­list­isch denk­baren Gefähr­dungen im Vor­feld be­grenz­en können. Das Sicher­heits­konzept de­fi­niert für Sie aber auch Struk­turen und Ab­läufe für einen sicheren Um­gang mit un­vor­her­ge­seh­en­en Si­tu­ationen. Es gibt Ihnen die Gewiss­heit, dass Ihre Pla­nung und Ihre um­ge­setz­ten Maß­nahmen Ihre Be­sucher best­möglich vor kör­per­lich­em und Sie vor fin­an­ziell­em und mar­ken­recht­lich­em Scha­den durch Ge­fahr­en schützt.

Mut zur Lücke?

Nicht bei Sicher­heits­kon­zept­en!

Wir betrachten individuell, aktuell und ganz­heit­lich sämt­liche relevanten As­pekte der Sicher­heit Ihrer Ver­an­stal­tung. Alle einzelnen Bestandteile wer­den von uns eng auf­ein­an­der ab­ge­stimmt und zu einem schlüssigen und trag­fäh­ig­en Ge­samt­kon­zept ver­bun­den. Wir schließen so für Sie die an­sons­ten ver­blei­ben­den krit­isch­en Lück­en so­wohl zwi­sch­en den Teil­sich­er­heits­kon­zept­en als auch an den Schnitt­stell­en der Sich­er­heits­ver­ant­wort­lich­en.

Ein Konzept mit sieben Siegeln?

Nicht bei uns!

Unsere Sicher­heits­konzepte sind über­sicht­lich und ver­ständ­lich für Sie dar­ge­stellt und auf praktische Um­setz­bar­keit hin aus­ge­richt­et - weil Ihnen das beste Konzept nichts nützt, wenn es für Sie un­ver­ständ­lich oder prak­tisch nicht reali­sier­bar ist.

Rechtssicherheit!

durch Fachwissen

Bereits bei den Planunterlagen beziehen wir - abgestimmt auf Ihre konkrete Veranstaltung und deren Besonderheiten - alle relevanten, derzeit bis zu 200 gesetzlichen Regelungen, Vorschriften, Richt-linien und Bestimmungen mit ein. Wenn bei der Erarbeitung rechtlich weitergehend zu klärende oder nicht eindeutige Fragen auftauchen, arbeiten wir für Sie mit erfahrenen Anwälten und Experten für Eventrecht zusammen.

Gut zu wissen

  • Bei der Erstellung unserer ganzheitlichen Sicherheitskonzepte kommen derzeit mehr als 200 gesetzliche Regelungen, Vorschriften, Richtlinien und Bestimmungen zur Anwendung
  • Unsere Sicherheitskonzepte werden immer individuell erstellt, da keine Veranstaltung gleich ist und immer alle speziellen und aktuellen Faktoren zu betrachten sind
  • Jede Veranstaltung muss sicher sein, unabhängig von ihrer Größe und Art - häufig ist durch erfahrene Beratung und frühzeitige Planung aber nur wenig Aufwand notwendig

  • Nach geltendem Recht und Stand der Rechts­sprech­ung sind Sicher­heits­konzepte immer zu erstellen, wenn »es die Art der Veranstaltung erfordert«
  • Darüber hinaus gibt es konkrete Forder­ungen nach einem Sicher­heits­konzept beispiels­weise für Ver­samm­lungs­stätten mit mehr als 5000 Bes­ucher­plätzen oder durch die Genehm­igungs­behörden zur all­gemeinen Gefahren­abwehr
  • Durch die Er­stellung ganz­heit­licher und rechts­kon­former Sicher­heits­kon­zepte nach fach­lich an­er­kannt­en Standards wer­den die per­sön­lichen Haftungs­risiken aller Be­teiligt­en nach­haltig reduziert
  • Auch be­ste­hen­de Sicher­heits­kon­zepte für Ver­an­stal­tung­en unter­liegen Veränderungen. Des­wegen sind diese regel­mäßig zu über­prüfen, zu aktu­alisier­en und laufend fort­zu­schreiben.

Höchstmögliche Qualität durch nachgewiesene Expertise und Referenzen

  • Zertifikat als Sicherheitsfachperson für Versammlungsstätten durch den TÜV Saarland
  • Freier Sachverständiger für Veranstaltungssicherheit und Versammlungsstätten
  • VDE-geprüfte "Qualifizierte Person für Blitzschutz bei Veranstaltungen im Freien und in Zelten"
  • laufende Fortbildung sowie aktive Forschungsarbeit
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